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Juristische Leistungen
Vereinigung von juristischen Personen in Form eines Vereins (Union)

Zwecks Regelung der Geschäftstätigkeit, der Vertretung und des Schutzes vom gemeinsamen Eigentum und sonstiger Interessen können juristische kommerzielle Personen aufgrund der Verträge unter einander, auch zusammen mit den nicht kommerziellen Organisationen die Vereinigungen in Form von Assoziationen (Gewerkschaften) bilden. Die nicht kommerziellen Organisationen können sich freiwillig in Assoziationen (Gewerkschaften) vereinigen. Die Mitglieder der Assoziation (Vereins) behalten ihre Selbständigkeit und Rechte der juristischen Person. Die Assoziation (Verein) ist für die Verpflichtungen ihrer Mitglieder nicht haftbar. Die Mitglieder der Assoziation (Verein) tragen die subsidiäre Haftung für ihre Verpflichtungen. Die Mitglieder des Vereins (Union) sind berechtigt, nach ihrem Ermessen aus der Assoziation (Verein) am Ende des Geschäftsjahres zurücktreten, falls die Gründungsunterlagen nichts anderes vorsehen. Die Benennung der Assoziation (Verein) hat den Hinweis auf Grundgegenstand der Tätigkeit von Mitgliedern zu enthalten, mit Worten „Assoziation“ oder „Verein“.

Von Ihnen werden benötigt:

  1. die Kopie des Personalausweises vom Leiter.
  2. die Kopien der Gründungsunterlagen von Teilnehmern der Assoziation (Verein).
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