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Juristische Leistungen
Konsumgenossenschaft

Als die Konsumgenossenschaft wird der Verein von den von Bürgern registriert (gärtnerische Produktionsgenossenschaft, Garagengenossenschaft) auf der Grundlage der Mitgliedschaft zwecks Deckung der materiellen und sonstigen Bedürfnissen der Teilnehmer, ausgeführt durch Verein seiner Mitglieder von den Eigentums-(Einheit-) Beiträge. Das Gewinn, erhalten durch die Konsumgenossenschaft, darf unter den Mitgliedern nicht verteilt werden und dient den Satzungszwecken.

Von Ihnen werden benötigt die Kopien von Personalausweisen von Mitgliedern und Leitern der Genossenschaft.

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